Kündigung während Krankheit
Aktualisiert am 15.11.2024.
Im Arbeitsrecht wird oft die Frage gestellt, ob eine Kündigung während Krankheit rechtlich zulässig ist. Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Arbeitgeber während der Krankheit des Arbeitnehmers eine Kündigung ausspricht. Allerdings muss er dabei bestimmte Vorschriften und Fristen einhalten. Es gibt auch besondere Kündigungsschutzregelungen für schwerbehinderte und schwangere Arbeitnehmer. Zudem muss der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung bestimmte Sozialauswahlkriterien berücksichtigen. Daher ist es wichtig, sich bei einer Kündigung während der Krankheit professionellen rechtlichen Rat einzuholen.
Einführung: Bedeutung des Arbeitsrechts und dessen Relevanz in Bezug auf Kündigungen während Krankheit
Arbeitsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Lebens, da es die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt. Insbesondere bei Kündigung während Krankheit tritt seine Wichtigkeit deutlich hervor. Gesetze und Regelungen zum Arbeitsrecht sorgen für einen fairen und gerechten Umgang in solchen Situationen. Sie schützen den Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Entlassungen und geben dem Arbeitgeber klare Richtlinien zur Einhaltung einer krankheitsbedingten Kündigung. Verstöße können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Daher ist es für beide Parteien wichtig, sich mit dem Arbeitsrecht vertraut zu machen und ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Im Folgenden werden wir die Aspekte des Arbeitsrechts bei Kündigungen während der Krankheit genauer beleuchten.
Kündigungsschutz bei Krankheit: Rechte und Bestimmungen, die Arbeitnehmer während einer Krankheitsphase schützen
Wenn Sie als Arbeitnehmer krank werden, bietet das Arbeitsrecht Ihnen Schutz. Ohne weiteres dürfen Sie nicht wegen Krankheit gekündigt werden. Im Gesetz ist vielmehr für diese Situation eine Regelung geschaffen worden, die eine Krankheit berücksichtigt. Der Arbeitsunfähigkeitszeitraum regelt den Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das bedeutet, Sie erhalten weiterhin Ihr Gehalt, obwohl Sie nicht arbeiten können. Bei längerer Krankheit greift die Krankenversicherung ein und zahlt Krankengeld. Beachten Sie jedoch, dass Sie verpflichtet sind, Ihre Krankheit dem Arbeitgeber zu melden und ein ärztliches Attest vorzulegen. Bewahren Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer und informieren Sie sich über das Arbeitsrecht.
Krankheit als Kündigungsgrund: Wann ist eine Kündigung während Krankheit rechtens und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein
In Deutschland ist eine Kündigung während einer Krankheit grundsätzlich möglich, aber nicht ohne Weiteres zulässig. Es gelten verschiedene Bedingungen und Schutzbestimmungen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur rechtens, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Dazu muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Krankheit erhebliche betriebliche oder wirtschaftliche Auswirkungen hat. Zudem spielt die Prognose zur weiteren Gesundheit des Arbeitnehmers eine Rolle. Bei lang andauernden oder häufigen Kurzerkrankungen kann eine Kündigung gerechtfertigt sein. Bei Langzeiterkrankungen muss der Arbeitgeber eine betriebliche Interessenabwägung und eine soziale Auswahl durchführen. Es ist immer ratsam, sich umgehend rechtlich beraten zu lassen, wenn man eine Kündigung während einer Krankheit erhält.
Kündigungsschutzklage: Wie können Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung während Krankheit wehren
Wenn Sie während Ihrer Krankheit ungerechtfertigt gekündigt werden, haben Sie das Recht, sich zu wehren. Hier ist, wie Sie vorgehen können:
- Kündigungsschutzklage: Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung können Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen.
- Rechtliche Unterstützung: Es ist ratsam, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Sie in diesem Prozess unterstützen kann.
- Beweislast: Denken Sie daran, dass der Arbeitgeber die Beweislast für die Rechtmäßigkeit der Kündigung trägt.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Welche Ansprüche haben Sie auf Lohnfortzahlung während einer Krankheitsphase
Im Falle einer Krankheit haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dies gilt für die ersten sechs Wochen Ihrer Krankheit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen Ihr volles Gehalt weiterhin zu zahlen. Nach diesen sechs Wochen springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld, das sich auf etwa 70% Ihres Nettolohns beläuft. Beachten Sie, dass Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, um diese Ansprüche geltend zu machen. Es ist wichtig, sich über Ihre Rechte im Arbeitsrecht zu informieren und diese zu schützen. Es gibt viele Feinheiten, die beachtet werden müssen, und es ist immer ratsam, bei Unklarheiten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Welche Bedeutung hat die ärztliche Bescheinigung für den Kündigungsschutz während Krankheit
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist ein wichtiges Dokument im Arbeitsrecht. Sie bestätigt, dass Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Daher spielt die AU eine entscheidende Rolle beim Kündigungsschutz. Wenn Sie krank sind sollte dem Arbeitgeber umgehend eine AU vorgelegt werden, um Nachteile zu vermeiden. Die Frist zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann im Arbeitsvertrag geregelt werden. Im Einzelfall kann der Arbeitgeber auch eine entsprechende Anordnung aussprechen, nach der die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Tag vorzulegen ist.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Wie kann ein BEM-Verfahren helfen, eine Kündigung während Krankheit zu vermeiden
Ein BEM-Verfahren kann helfen, eine Kündigung während der Krankheit zu vermeiden, indem es individuelle Lösungen für den erkrankten Mitarbeiter findet. Es ermöglicht eine genaue Analyse der Arbeitsfähigkeit und ermittelt, welche Maßnahmen zur Wiedereingliederung erforderlich sind. Darüber hinaus kann das BEM-Verfahren eine Anpassung der Arbeitsbedingungen oder sogar eine Umschulung vorschlagen, um den Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Es ist wichtig zu wissen, dass das BEM-Verfahren verpflichtend ist, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. Es dient dem Schutz der Mitarbeiter und der Unternehmen gleichermaßen.
Zusammenfassung und Ausblick: Wichtige Punkte zum Kündigungsschutz während Krankheit und Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer
Im Arbeitsrecht ist der Schutz bei Kündigung während Krankheit ein entscheidender Aspekt. Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, während einer Krankheit vor einer Kündigung geschützt zu sein. Jedoch gibt es bestimmte Bedingungen und Umstände, unter denen eine Kündigung trotzdem erfolgen kann. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Informieren Sie sich beispielsweise über die gesetzlichen Kündigungsfristen und beachten Sie, dass eine ordnungsgemäße Krankmeldung unerlässlich ist. Falls Sie sich unsicher sind, suchen Sie rechtlichen Rat. Obwohl das Arbeitsrecht Ihnen Schutz bietet, sollten Sie proaktiv handeln, um Ihre Position zu stärken. Im nächsten Beitrag besprechen wir die Auswirkungen längerer Krankheit auf das Arbeitsverhältnis.
Pressemitteilung des BAG vom 11.12.2019
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2019 – 5 AZR 505/18 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 26. September 2018 – 7 Sa 336/18 –
Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls). Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte. Die Klägerin war bei der Beklagten bis zum 31. Juli 2017 als Fachkraft in der Altenpflege beschäftigt. Seit dem 7. Februar 2017 war sie infolge eines psychischen Leidens arbeitsunfähig.
Die Beklagte leistete Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis einschließlich 20. März 2017. Im Anschluss bezog die Klägerin auf der Grundlage von Folgebescheinigungen ihrer Hausärzte, die zuletzt am 5. Mai 2017 eine bis einschließlich 18. Mai 2017 fortbestehende Arbeitsunfähigkeit attestierten, Krankengeld. Am 19. Mai 2017 unterzog sich die Klägerin wegen eines gynäkologischen Leidens einer seit längerem geplanten Operation. Ihre niedergelassene Frauenärztin bescheinigte am 18. Mai 2017 als „Erstbescheinigung“ eine Arbeitsunfähigkeit vom 19. Mai 2017 bis zum 16. Juni 2017 und durch Folgebescheinigung eine fortbestehende Arbeitsverhinderung bis einschließlich 30. Juni 2017. Im Juli 2017 erbrachte die Klägerin im Hinblick auf ihr gewährten Urlaub und Überstundenausgleich keine Arbeitsleistungen mehr und begann eine Psychotherapie bei einem Neurologen.
Die Klägerin erhielt in der Zeit vom 19. Mai bis zum 29. Juni 2017 weder von der Beklagten Entgeltfortzahlung noch von ihrer Krankenkasse Krankengeld. Mit ihrer Klage hat sie für diesen Zeitraum von der Beklagten die Zahlung von 3.364,90 Euro brutto nebst Zinsen verlangt. Sie hat geltend gemacht, sie sei ab dem 19. Mai 2017 wegen eines neuen Leidens arbeitsunfähig gewesen. Die Arbeitsunfähigkeit wegen ihrer psychischen Erkrankung habe am 18. Mai 2017 geendet. Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt und die Auffassung vertreten, den Umständen nach sei von einem einheitlichen Verhinderungsfall auszugehen. Die Klägerin habe deshalb nur einmal für die Dauer von sechs Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beanspruchen können. Diesen Anspruch habe sie erfüllt. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben, das Landesarbeitsgericht hat die Klage – nach Beweisaufnahme durch Vernehmung von drei Ärzten – abgewiesen.
Die Revision der Klägerin hatte vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Ist der Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig und schließt sich daran in engem zeitlichen Zusammenhang eine im Wege der „Erstbescheinigung“ attestierte weitere Arbeitsunfähigkeit an, hat der Arbeitnehmer im Streitfall darzulegen und zu beweisen, dass die vorangegangene Arbeitsunfähigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der weiteren Arbeitsverhinderung geendet hatte. Dies ist der Klägerin nicht gelungen. Das Landesarbeitsgericht hat durch Vernehmung der die Klägerin behandelnden Ärzte umfassend Beweis erhoben. Danach konnte nicht festgestellt werden, dass ein einheitlicher Verhinderungsfall nicht vorlag. Das gilt umso mehr als nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme eine Untersuchung der Klägerin durch den behandelnden Arzt bei der Feststellung der bis einschließlich 18. Mai 2017 attestierten Arbeitsunfähigkeit nicht erfolgte.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2019 – 5 AZR 505/18 –Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 26. September 2018 – 7 Sa 336/18 –
Diese Rechtsprechung zur Kündigung während Krankheit wurde durch das LAG Köln bestätigt.
Der Fall: Die Kündigung der Klägerin durch die Beklagte zum 11.12.2019 wurde für sozialwidrig und damit rechtsunwirksam erklärt, weil die Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung nicht vorlagen. Insbesondere konnte die Beklagte nicht die erforderliche negative Gesundheitsprognose nachweisen. Das Gericht stellte fest, dass zum Zeitpunkt der Kündigung keine hinreichenden Tatsachen vorlagen, die eine Prognose stützen würden, es werde auch künftig zu Erkrankungen im bisherigen Umfang kommen. Die Klägerin hatte substantiiert vorgetragen, dass ihre behandelnden Ärzte eine positive Gesundheitsentwicklung prognostiziert hatten, was die Indizwirkung der bisherigen Fehlzeiten erschütterte. Das eingeholte Sachverständigengutachten bestätigte, dass keine chronischen Erkrankungen vorlagen, die auf eine schlechte Prognose schließen ließen. Die spätere Entwicklung nach Kündigungsausspruch, die die Prognose bestätigte, wurde ebenfalls berücksichtigt. Da die negative Gesundheitsprognose nicht belegt werden konnte, waren weitere Prüfungen, wie etwa die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements oder die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates, für die Entscheidung nicht mehr relevant.
LAG Köln (4. Kammer), Urteil vom 08.11.2022 – 4 Sa 297/21 zur Kündigung während Krankheit
Aktualisiert am 28.11.2024 Hinweis zur Kündigung während Krankheit