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DRK Schwestern Arbeitnehmer

LAG Düsseldorf 3 Ta 231/23 (ArbG Wuppertal 5 Ca 1176/23) – kurz notiert:

Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist eröffnet! DRK Schwestern gelten als arbeitnehmerähnliche Person. Daher ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Das LAG Düsseldorf entschied im Rahmen einer Rechtsbeschwerde, dass die DRK Schwestern ihre Klagen bei den jeweils zuständigen Arbeitsgerichten einreichen können.