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Fachanwalt Arbeitsrecht Fortbildung

Die Fachanwaltsordnung regelt die besonderen Kenntnisse und die nachgewiesenen Qualifikationen. Zugleich bestimmt sich der Mindestumfang der jährlichen Fortbildung der Fachanwälte nach der Fachanwaltsordnung (FAO). Der Umfang der Fortbildungsmaßnahmen und Fortbildungsveranstaltung ist der örtlichen Rechtsanwalskammer nachzuweisen.